Passive Veredelung

Passive Veredelung

Zollrechtlich handelt es sich um eine Veredelung, wenn einzelne Fertigungsschritte einer Ware in unterschiedlichen Ländern stattfinden.

Die passiven Veredelungsverkehre bilden Fertigungsprozesse ab, bei denen Vorprodukte aus der Europäischen Union (EU) in das Ausland geliefert werden und be- oder verarbeitet wieder in die EU zurückkehren (dies gilt auch für Montagevorgänge, das Zusammenfügen von Waren und die Anpassung an andere Waren), um bspw. niedrigere Lohnkosten oder spezielles Know-how auszunutzen. Die Anwendung passiver Veredelungsverkehre erlaubt erhebliche Kosteneinsparungen bei der Zollabwicklung, da lediglich auf den außerhalb des Zollgebiets der EU entstandenen Mehrwert Einfuhrabgaben erhoben werden. Das Gegenstück ist die aktive Veredelung.

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument 10399

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