INF.4
Mit dem Auskunftsblatt INF.4 wird die Richtigkeit einer ausgestellten Lieferantenerklärung bestätigt.
Hat die Zollstelle oder der/die Warenempfänger*in Zweifel an der Richtigkeit einer Lieferantenerklärung, können sie von Liefernden die Vorlage des Auskunftsblattes INF 4 innerhalb von vier Monaten verlangen. Dieses dient zur Bestätigung der angezweifelten Lieferantenerklärung und wird von der zuständigen Zollstelle auf Antrag von Liefernden innerhalb von drei Monaten ausgestellt. Die Frist von vier Monaten kann verlängert werden, wenn mehrere Vorlieferantenerklärungen überprüft werden müssen. Das ausgefüllte Auskunftsblatt INF 4 wird von der Zollstelle an Liefernde übergeben, die es an den/die Warenempfänger*in weiterleitet, damit diese/r es der zuständigen Zollstelle vorlegen kann.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar
Weiterführender Link: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/Praeferenzen/Lieferantenerklaerungen/Auskunftsblatt-INF4/auskunftsblatt-inf4_node.html