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Zusammenlagerung Gleichzeitige Lagerung von Gemeinschaftswaren und Nichtgemeinschaftswaren in dem selben Zolllager oder der selben Lagereinrichtung, ohne dass die Gemeinschaftswaren in das Zolllagerverfahren übergeführt werden; nicht zu verwechseln mit der gemeinsamen Lagerung.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |