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Zusammenfassende Meldung (ZM) Eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine regelmäßige Meldung (monatlich) der Unternehmen an das Bundesamt für Finanzen. Die ZM dient der Kontrolle der richtigen Umsatzbesteuerung bei Handelsverkäufen ins Ausland.
Sie gibt darüber Auskunft, an welche Unternehmer in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in welchem Umfang Lieferungen und Dienstleistungen (DL) ausgeführt worden sind. Ebenfalls enthalten sind die Angabe der USt-IdNr. von Abnehmenden und der Warenwert in Euro. Zu beachten ist, dass Waren und DL in getrennten Summen aufgeführt und gemeldet werden müssen. Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart weiterführende Links: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/79104/zusammenfassende-meldung-v7.html |