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Zollrechtliche Bestimmung Eingeführte Waren müssen innerhalb bestimmter Fristen einer der nachfolgenden zollrechtlichen Bestimmungen zugeführt werden: •die Überführung in ein Zollverfahren •Verbringen in eine Freizone oder ein Freilager •Wiederausfuhr •Vernichtung oder Zerstörung •Aufgabe zugunsten der Staatskasse.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |