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Zollrechtliche Bestimmung

Eingeführte Waren müssen innerhalb bestimmter Fristen einer der nachfolgenden zollrechtlichen Bestimmungen zugeführt werden:

•die Überführung in ein Zollverfahren

•Verbringen in eine Freizone oder ein Freilager

•Wiederausfuhr

•Vernichtung oder Zerstörung

•Aufgabe zugunsten der Staatskasse.



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar