Zurück zur Übersicht
Zolllager Typ E Privates Zolllager (d.h. Lagerhaltende und Einlagernde sind identisch), bei dem die Waren nicht in einzelnen, genau abgegrenzten Räumlichkeiten, sondern in Lagereinrichtungen gelagert werden, sog. fiktives Zolllager.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |