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Zolllager Typ E

Privates Zolllager (d.h. Lagerhaltende und Einlagernde sind identisch), bei dem die Waren nicht in einzelnen, genau abgegrenzten Räumlichkeiten, sondern in Lagereinrichtungen gelagert werden, sog. fiktives Zolllager.



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar