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Zollkontingent

Im Rahmen von Zollkontingenten können Waren bis zu einer bestimmten Kontingentsmenge (Wert- oder Mengengrenze) zollfrei oder zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden. 



Ist diese Grenze erreicht, gilt der Regelzollsatz. Ziel von Zollkontingenten ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verarbeitungsindustrien zu verbessern. So können die für den Produktionsprozess in der Europäischen Union (EU) benötigten Waren, die in der EU nicht hergestellt werden, zollfrei eingeführt werden.

 

weiterführende Links:

 

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/international/import_export/Import/Zollaussetzunge/675240

http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Zollermaessigung-befreiung/Warenart/Kontingente/kontingente_node.html