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Zollbefreiungen

Im europäischen Zollrecht wird zwischen tariflichen und außertariflichen Zollbefreiungen unterschieden.



Eine tarifliche Zollbefreiung ergibt sich aus dem Elektronischen Zolltarif (EZT). Eine außertarifliche Zollbefreiung ist in der Regel vom Verwendungszweck einer Ware abhängig. Dies sind u.a. Übersiedlungsgüter, Heiratsgüter, Erbschaftsgüter, Rückwaren, Privatsendungen, Sendungen mit geringem Wert u.v.m.

 

weiterführende Links:

 

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/zollbefreiungen_node.html

Tarifliche Zollbefreiung

Außertarifliche Zollbefreiung

http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_duties/tariff_aspects/relief_duties/index_de.htm

IHK Region Stuttgart, Dokument 17005