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Zollbefreiungen Im europäischen Zollrecht wird zwischen tariflichen und außertariflichen Zollbefreiungen unterschieden.
Eine tarifliche Zollbefreiung ergibt sich aus dem Elektronischen Zolltarif (EZT). Eine außertarifliche Zollbefreiung ist in der Regel vom Verwendungszweck einer Ware abhängig. Dies sind u.a. Übersiedlungsgüter, Heiratsgüter, Erbschaftsgüter, Rückwaren, Privatsendungen, Sendungen mit geringem Wert u.v.m. weiterführende Links: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/zollbefreiungen_node.html Tarifliche Zollbefreiung Außertarifliche Zollbefreiung http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_duties/tariff_aspects/relief_duties/index_de.htm IHK Region Stuttgart, Dokument 17005 |