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Zentralstelle(n) für Mahn- und Suchverfahren (ZSM)

Zuständig für die Einleitung eines Verfahrens, wenn Versandverfahren aufgrund eines fehlenden Nachweises der Beendigung bei der Abgangszollstelle nicht erledigt werden konnten; stellen fest, ob während des Versandverfahrens eine Zuwiderhandlung begangen wurde, die zur Entstehung einer Abgabenschuld geführt hat, an welchem Ort diese Statt gefunden hat und ermitteln alle für die Abgabenerhebung/Ahndung erforderlichen Grundlagen.



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar