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Vorübergehende Verwahrung Zeitraum zwischen der Gestellung einer Ware und dem Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung, in dem nur Erhaltungsmaßnahmen erlaubt sind; maximale Dauer der vorübergehenden Verwahrung beträgt 90 Tage; ein Entzug aus der vorrübergehenden Verwahrung führt zu einer Zollschuldentstehung.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |