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Vertretung

Handeln für Rechnung /im Auftrag eines anderen, z. B. bei der Abgabe von Zollanmeldungen;



die Vertretung dabei entweder in eigenem Namen (indirekt, Vertretender übernimmt die Verantwortung und wird neben dem Vertretenen selbst zum Anmeldenden und gesamtschuldnerischen Zollschuldner) oder in fremden Namen (direkt, Vertretender übernimmt lediglich die Förmlichkeiten, Vertretener behält die Verantwortung und wird als Anmeldender Zollschuldner).

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar