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Verbrauchsteuern Steuern, die den Ver- oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belasten; gehören neben den Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer zu den vom Zoll erhobenen Abgaben; derzeit erhoben auf Energie, Tabak, Strom, Branntwein, Kaffee, Bier. Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Wein (Steuersatz 0 Prozent), Alkopops.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |