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Ursprungsnachweis

Ein Ursprungsnachweis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware. Erbracht wird der Nachweis, je nach Ursprungsart, mit Hilfe von Ursprungszeugnissen, welche von den örtlichen Industrie- und Handelskammern ausgestellt werden oder von Präferenznachweisen. 



Je nach präferenziellem oder nichtpräferenziellem Ursprung der Waren müssen unterschiedliche oder keine Nachweise bei der Einfuhrzollstelle erbracht werden.

 

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Wareneinfuhr/Aussenwirtschafts-rechtliche-Dokumente-Wareneinfuhr/Ursprungszeugnis/ursprungszeugnis_node.html

Interaktiver Beratungsablauf - Nachweisfinder Ursprungszeugnis