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Ursprungslandprinzip

Das Ursprungslandprinzip beschreibt das Besteuerungsmodell, wonach Güter und Leistungen im Ursprungs-, Herkunfts- bzw. Ausfuhrland steuerbar und steuerpflichtig sind.



Das heißt die Steuer wird in dem Land erhoben, aus welchem die Waren ausgeführt werden.

 

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart