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Tax Residency Certificate (TRC) (Indien) Indische Unternehmen sind seit 2015 verpflichtet, bei Überweisungen an ein ausländisches Unternehmen eine Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate, TRC) als Nachweis der Existenz des Unternehmen vorzulegen.
Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Autor: Hanna Schmidt, IHK Rhein-Neckar weiterführende Links: IHK Rhein-Neckar, Umfassende Dokumentationspflicht beim Export von Waren nach Indien |