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Tax Deducted at Source (TDS) (Indien) Bei Zahlungen an ausländische Unternehmen für Dienstleistungen, Lizenzen und Zinsen erhebt Indien eine Quellensteuer, die sogenannte Tax Deducted at Source (TDS) oder auch Withholding Tax.
Steuerschuldner*in ist der/die ausländische Zahlungsempfangende. Der Einbehalt und die Abführung der Steuer an den indischen Fiskus erfolgt durch den/die Zahlungsleistende*n. Die Quellensteuer wird vom Rechnungsbetrag abgezogen, so dass der/die ausländische Zahlungsempfänger*in nur den um die einbehaltene Steuer gekürzten Betrag erhält. Autor: Gabriele Borchard, IHK Rhein-Neckar weiterführende Links: IHK Rhein-Neckar, Besteuerung von Dienstleistungen
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