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Reimport Unter Reimport versteht man die Wiedereinfuhr von Gütern, die zu einem früheren Zeitpunkt in ein fremdes Wirtschaftsgebiet ausgeführt wurden.
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Zollbehandlung dieser Waren, ob die Ausfuhr nur vorübergehend war oder ob die Waren im Empfängerland bearbeitet bzw. verändert wurden. Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart |