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Rückkaufgeschäft (Buy-Back-Geschäft)

Rückkaufgeschäfte (Buy-Back-Geschäft) sind Kompensationsgeschäfte, bei denen die Lieferung und Gegenlieferung in direkter technischer Beziehung zueinander stehen.



Bspw. werden Anlagenlieferant*innen nicht entgeltlich bezahlt, sondern mit Waren, die auf der gelieferten Anlage erzeugt wurden. Gerade beim Export in Entwicklungsländer ist der Kompensationshandel ein beliebtes Instrument zur Etablierung langfristiger Handelsbeziehungen. Rund 10 Prozent des Welthandels werden durch Kompensationshandel abgewickelt.

Autor; Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2834/kompensationshandel-v9.html