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Quellensteuer (Indien)

Bei Zahlungen an ausländische Unternehmen für Dienstleistungen, Lizenzen und Zinsen erhebt Indien eine Quellensteuer, die sogenannte Tax Deducted at Source (TDS) oder auch Withholding Tax.



Steuerschuldner*in ist der/die ausländische Zahlungsempfänger*in. Der Einbehalt und die Abführung der Steuer an den indischen Fiskus erfolgt durch den/die Zahlungsleistende*n. Die Quellensteuer wird vom Rechnungsbetrag abgezogen, so dass der/die ausländische Zahlungsempfänger*in nur den um die einbehaltene Steuer gekürzten Betrag erhält.

 

Autor: Gabriele Borchard, IHK Rhein-Neckar

 

weiterführende Links:

IHK Rhein-Neckar, Besteuerung von Diensteistungen