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No-Permanent Establishment Erklärung (Indien) Die No-Permanent Establishment Erklärung (No-PE Erklärung) ist eine Selbstauskunft, die von indischen Unternehmen bei Überweisungen ins Ausland von dem/der deutschen Geschäftspartner*in angefordert wird.
Hintergrund ist, dass Zahlungen von Indien ins Ausland seit 2015 einer strengen Dokumentationspflicht unterliegen, um Geldwäsche zu verhindern. Autor: Hanna Schmidt, IHK Rhein-Neckar weiterführende Links: IHK Rhein-Neckar, Umfassende Dokumentationspflicht beim Export von Waren nach Indien |