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Nichterhebungsverfahren Zollverfahren, in der Nichtgemeinschaftswaren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU überführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden (Zolllagerverfahren, aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren, Umwandlungsverfahren, Vorübergehende Verwendung, Versandverfahren).
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |