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Nämlichkeit

Der zollrechtliche Begriff „Nämlichkeit“ steht für die eindeutige Identitätssicherung von Waren.



Um zu verhindern, dass Waren im Rahmen von Zollverfahren, z.B. bei vorübergehenden Ein- oder Ausfuhren, nicht mehrfach zollrechtlich behandelt werden, wird die Nämlichkeit der Ware durch geeignete Maßnahmen der Zollbehörden gesichert (Nämlichkeitssicherung).

 

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/83337/naemlichkeit-v8.html