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Mustersendungen Mustersendungen sind Sendungen von Warenmustern bzw. Warenproben, die aufgrund zollamtlicher Entscheidungen ohne Handels- bzw. Weiterveräußerungswert angesehen werden.
Die Muster sollen potenzielle Kaufende von der Beschaffenheit und Funktion der Ware überzeugen und dienen somit zur Auftragsbeschaffung in anderen Ländern. Deshalb sind Ein- und Ausfuhr-Mustersendungen von der Genehmigungspflicht befreit und es müssen keine Zollabgaben geleistet werden. weiterführende Links: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/83824/muster-und-proben-von-geringem-wert-v9.html http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/58412/warenmuster-v9.html |