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Kumulation (auch Kumulierung) Kumulierung ("Anhäufung") im Präferenzrecht bedeutet, dass im Handel zwischen präferenziellen Partnerstaaten Bearbeitungen, die in einem Land durchgeführt werden, beim Ursprungserwerb in einem anderen Land mit angerechnet werden.
weiterführende Links: http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Ausfuhr-in-einen-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Zollbeguenstigungen/Hergestellte-Waren/Kumulierung/kumulierung.html |