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Joint-Venture

Ein Joint-Venture (Gemeinschaftsunternehmen) ist eine spezielle Form von Kooperation, bei der zwei oder mehrere Partnerunternehmen beteiligt sind.



Die Zusammenarbeit basiert lediglich auf einer vertraglich festgelegten Kapitalbeteiligung, um das finanzielle Risiko von Investitionen oder Projekten gemeinsam zu tragen. Auch die Führungs- und Organisationsfunktionen werden gemeinsam wahrgenommen. Handelt es sich um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, sollte mindestens eines der Partnerunternehmen den Sitz im Gründungsland des Joint Venture haben.

 

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart 

 

weiterführende Links:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/968/joint-venture-v10.html