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ITAR (International Traffic in Arms Regulations)

Die US-amerikanischen ITAR (International Traffic in Arms Regulations) enthalten die Regelungen, die Transaktionen betreffen, die US-Verteidigungsgüter oder US-Verteidigungstechnologie sowie Services an derartigen Gütern zum Inhalt haben.



Genehmigungspflichtig in Bezug auf die ITAR-Güter ist u.a. der „Export“ im Sinne des Part 120.17 ITAR. Neben der Ausfuhr aus den USA ist u.a. auch die Weitergabe oder das Zugänglichmachen von ITAR-Gütern an ausländische Personen innerhalb oder außerhalb der USA erfasst, ebenso der Retransfer von Verteidigungsgütern in eine Endverwendung oder an eine/n Endverwender*in, der/die nicht von einer bestehenden Genehmigung umfasst ist (Part 120.19 ITAR). Eine Grenzüberschreitung ist dabei nicht erforderlich.

Damit wäre auch die Weitergabe von ITAR-Gütern innerhalb Deutschlands als genehmigungspflichtige Handlung umfasst, wenn der/die (andere) deutsche Empfangende in der US-Ausfuhrlizenz nicht enthalten ist. Anders als bei Dual-Use-Gütern gehen Güter, die den ITAR unterfallen, auch beim Einbau in andere Güter im Ausland nicht nach einer Bestandteilsregel unter (keine De-Minimis-Regel wie in den EAR - Export Administration Regulations). Das führt dazu, dass die ITAR nach dem Verständnis der USA auf jede Weiterlieferung von derartigen Gütern anwendbar sind und ggf. Genehmigungspflichten für die Weitergabe dieser Güter an vorab nicht lizenzierte Empfänger*innen nach dem US-Recht auslösen.

 

Quelle: Bundesanzeiger Verlag

 

Weiterführende Links:

http://www.pmddtc.state.gov/