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Innergemeinschaftliche Lieferung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine Lieferung von Waren aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) in ein anderes Mitgliedsland. 



Lieferungen innerhalb der EU werden nicht als Exporte, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen bezeichnet. Verkaufende werden bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer befreit. Kaufende (Erwerbende) der betreffenden Ware unterliegen allerdings im Zielland der Erwerbssteuer.

 

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/79155/innergemeinschaftliche-lieferungen-v7.html