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Handelspolitische Maßnahme Nichttarifäre Maßnahme, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Gemeinschaftsvorschriften über die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden ist (z. B. mengenmäßige Beschränkungen sowie Ein- und Ausfuhrverbote).
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |