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Gelangensbestätigung Bestätigung von EU-Abnehmenden, dass der Liefergegenstand ins Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Die Gelangensbestätigung ist ein Belegnachweis für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Es gibt neben der Gelangensbestätigung in den meisten Fällen zahlreiche weitere Belegnachweise wie z.B. die Spediteursbescheinigung. |