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Exportfactoring

Exportfactoring, auch Auslandsfactoring genannt, ist der Verkauf von Forderungen um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. In einem Factoring-Vertrag treten Exportierende sämtliche zukünftige Forderungen, die aus ihren Lieferungen während eines vereinbarten Zeitraums entstehen, an eine/n Forderungskäufer*in (Factor) ab.



Hierdurch erreicht die exportierende Person sofortige Liquidität und verbessert ihre Bilanz. Außerdem wird das Risiko von Forderungsausfällen von dem/der Forderungskäufer*in übernommen. Als Nachteil sind die zusätzlich aufkommenden Kosten wie Zinskosten, Factoringgebühr und ggf. Kontoführungsgebühren zu sehen. Diese Finanzierungsform eignet sich nur für Buchforderungen, Wechsel und Akkreditive kommen nicht in Betracht.

 

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links: 

Vgl. IHK Region Stuttgart, Dokument 3986972