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ERI (Einheitliche Richtlinien für Inkassi)

Die einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) werden international von den meisten Banken und Bankenverbänden anerkannt und enthalten allgemeine Regeln und Begrifflichkeiten zu Inkassi, deren Formen und Gliederung, Haftung und Verantwortlichkeit, Zahlung, Zinsen, Gebühren, Auslagen sowie zur Handhabung von Dokumente, die bei der Nutzung dieser Zahlungsbedingungen zum Einsatz kommen (z. B. Transportpapiere, Zertifikate, Rechnungen, etc.).



Zur Förderung des weltweiten Handels entwickelt(e) die International Chamber of Commerce (ICC - gegründet 1919) verschiedene Regelwerke. Aufgrund fehlender gesetzlichen Regelungen bei der weltweiten Zahlungsabwicklung wurden speziell für diesen Bereich die Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI 522 / 1995 - erstmals aufgelegt 1956) sowie die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für das Dokumenten-Akkredititv (ERA 600 / 2006 - erstmals aufgelegt 1933) etabliert. Der ICC  gehören über 7.000 Unternehmen, Zentralverbände und Anwaltskanzleien an.

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart