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Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Einfuhr neben Zöllen und (anderen) Verbrauchsteuern ebenfalls zu entrichtende Abgabe, entspricht weitgehend der Umsatz- (bzw. Mehrwert-) Steuer, in Deutschland anzuwendende Sätze: 0 Prozent, 7 Prozent, 19 Prozent.



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar