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EAC-Zeichen Vergleichbar mit der CE-Kennzeichnung in Europa haben die Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan) ein einheitliches EAC-Zeichen für das Inverkehrbringen der Waren eingeführt.
Mit der einheitlichen Kennzeichnung wird bestätigt, dass die mit dem Zeichen markierten Waren den vorgeschriebenen technischen Anforderungen entsprechen beziehungsweise dem notwendigen Zulassungs- und Registrierungsprocedere unterzogen wurden. Autor: Kompetenzzentrum Russland, IHK Rhein-Neckar Weiterführende Links:
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/international/Maerkte_International/Russland/zertifizierung/zertifizierungspflicht-russland/951090 |