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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein bilaterales oder multilaterales Abkommen zwischen mindestens zwei Staaten (Wohnsitzstaat und Quellenstaat), um die ertragssteuerliche Doppelbelastung von Einkünften zu vermeiden.



Das DBA regelt vertraglich den ganzen oder teilweisen Steuerverzicht des einen Landes, um eine Doppelbesteuerung weitgehend oder vollständig zu vermeiden.

 

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/54289/doppelbesteuerungsabkommen-dba-v7.html