Details

 
Zurück zur Übersicht

Differenzverzollung

Methode der Berechnung der entstehenden Einfuhrabgaben im Rahmen der passiven Veredelung, zu erhebender (Differenz-) Zoll berechnet sich aus dem Zollbetrag für die Veredelungserzeugnisse abzüglich dem fiktiven Zollbetrag für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr (Minderungsbetrag), Alternative: Mehrwertverzollung.



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar