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Differenzverzollung Methode der Berechnung der entstehenden Einfuhrabgaben im Rahmen der passiven Veredelung, zu erhebender (Differenz-) Zoll berechnet sich aus dem Zollbetrag für die Veredelungserzeugnisse abzüglich dem fiktiven Zollbetrag für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr (Minderungsbetrag), Alternative: Mehrwertverzollung.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |