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Delkredererisiko Unter einem Delkredererisiko im Auslandsgeschäft versteht man das Risiko von Exportierenden, dass die Kaufenden (Importierende) den im Kaufvertrag geregelten Zahlungsforderungen ganz oder teilweise nicht nachkommen (=wirtschaftliches Zahlungsausfallrisiko) oder auf Grund von politischen Umständen und damit einhergehender staatlicher Vorgaben zum Auslandszahlungsverkehr nicht nachkommen können bzw. nur mit entsprechenden Auflagen.
Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart |