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DAP... benannter Ort DAP steht für Delivered at Place und ist eine INCOTERM-Klausel.
Verkaufenden müssen Kaufenden die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Kaufende haben die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Verkaufende sind jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar. Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart weiterführender Link: Incoterms, IHK Region Stuttgart |