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CIF... benannter Bestimmungshafen

CIF steht für Cost, Insurance and Freight und ist eine INCOTERM-Klausel.



Die Verkaufenden liefern, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Außerdem tragen sie die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Zusätzlich haben sie den Transportversicherungsvertrag (nur mit Mindestdeckung) auf eigene Kosten abzuschließen. Die Verkaufenden haben zudem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen.
Auch diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport geeignet.

 

Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart

 

weiterführender Link: Incoterms, IHK Region Stuttgart