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Bestätigtes Dokumentenakkreditiv Bei den Dokumentenakkreditiven wird zwischen dem unbestätigten und bestätigten Dokumentenakkreditiv unterschieden. Bei einem bestätigten Dokumentenakkreditiv übernimmt zusätzlich zur Bank von Importierenden (Akkreditivbank) eine weitere Bank (z. B. die Bank von Exportierenden - Bestätigungsbank) ein Zahlungsversprechen gegenüber Exportierenden.
Kommen Importierende ihrer Zahlungspflicht nicht nach, so haftet die Bestätigungsbank für die Kaufpreiszahlung genauso wie die Akkreditivbank. Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart |