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Besondere Verwendung

Unterart des Zollverfahrens Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, bei der eine Zollbegünstigung aufgrund einer speziellen Zweckbindung der Ware gewährt wird (z.B. Übersiedlungsgut, Einbau von Flugzeugteilen etc.) und die zollamtliche Überwachung nach der Überlassung bis zur Erreichung des begünstigten Zweckes verlängert ist, Begünstigung ergibt sich entweder unmittelbar aus dem Zolltarif („unter zollamtlicher Überwachung“) oder aus der Zollbefreiungsverordnung bzw. der Zollverordnung.



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar