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Bürgschaften des Bundes Die Bundesregierung bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Finanzierungshilfen an, wenn diese für die Aufnahme von Bankkrediten nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.
Voraussetzung für eine solche Bürgschaftsgewährung ist, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Außerdem muss das EU-Beihilferecht beachtet werden. Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer und die von Bund und Länder unterstützten Bürgschaftsbanken (bspw. die Kreditbank für Wiederaufbau KFW) Finanzierungshilfen durch die Gewährung von Bürgschaften an. Das deutsche Bürgschaftssystem ist in drei Kategorien eingeteilt: 1. Für Bürgschaftsbeträge von bis zu 1,25 Mio. Euro stehen die Bürgschaftsbanken zur Verfügung. 2. Geht der Bürgschaftsbedarf darüber hinaus, sind die Bundesländer bzw. Landesförderinstitute zuständig. 3. In den neuen Bundesländern werden Bürgschaften von über 10 Mio. Euro auch vom Bund mitfinanziert (Bund-Länder-Bürgschaft), da deren Wirtschaftskraft gegenüber den westdeutschen Bundesländern noch immer unterdurchschnittlich ist. Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart weiterführende Links: Förderdatenbank - Fördersuche http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Mittelstandsfinanzierung/unternehmensfinanzierung,did=508072.html |