Details

 
Zurück zur Übersicht

Ausgangszollstelle

Zollstelle an der EU-Außengrenze, die für den Ort zuständig ist, an dem die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlässt, zuständig für die Überwachung sowie die Bestätigung des tatsächlichen Ausgangs (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens).



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausgangszollstelle.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/ausgangszollstelle/ausgangszollstelle.htm