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Arbitrage/Arbitragehandel

Arbitragehandel sind Börsengeschäfte, die darauf abzielen aus den Preis-, Kurs- oder Zinsunterschieden für identische Wertpapiere, Waren oder Devisen, die an verschiedenen Börsenplätzen gehandelt werden, einen Gewinn zu erzielen.



Diese Arbitragemöglichkeiten bestehen i.d.R. nicht lange, da die Nachfrage zu einem Ausgleich bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen führt.

 

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

 

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1661/arbitrage-v10.html