Details

 
Zurück zur Übersicht

Überlassung

Rechtswirksame Entscheidung der Zollbehörden, mit der eine Ware - ggf. nach Zahlung von Einfuhrabgaben - zu Zwecken des beantragten Zollverfahrens verwendet werden darf.



Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar