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Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr Zollverfahren, mit dem Nichtgemeinschaftswaren endgültig in den Wirtschaftskreislauf der EU überführt werden, den Status einer Gemeinschaftsware erhalten und - mit Ausnahme der besonderen Verwendung - frei verfügbar, d. h. ohne zollamtliche Überwachung sind.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar |