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Überführung im Zollrecht Der Begriff Überführung im Zusammenhang mit dem Zollrecht meint die zollrechtliche Behandlung von Waren, also die Überführung von Waren in ein Zollverfahren.
Dies beginnt bei der Zollanmeldung und endet, wenn der/die Wirtschaftsbeteiligte über die Ware frei verfügen kann. Es gibt acht Zollverfahren, die im Zollkodex (ZK) festgehalten sind. Diese sind die Überführung von Waren - in den zollrechtlich freien Verkehr - zur besonderen Verwendung - in Versandverfahren - in ein Zolllagerverfahren - zur aktiven und passiven Veredelung - in Umwandlungsverfahren - zur vorübergehenden Verwendung - in Ausfuhrverfahren - Truppenverwendung weiterführende Links: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollrechtliche-Bestimmung/Zollverfahren/zollverfahren_node.html |