International anerkannter Rechtsbegriff, welcher ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis bezeichnet. Typische Fälle sind Ereignisse wie Naturkatastrophen (Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen), Epidemien, Kriege.
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