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E-Commerce im Englischen für „Electronic Commerce“, zu Deutsch: elektronischer Handel, elektronischer Geschäftsverkehr.
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Estimated time of arrival (geplante Schiffsankunft)
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Estimated time of departure (geplante Schiffsabfahrt)
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Vergleichbar mit der CE-Kennzeichnung in Europa haben die Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan) ein einheitliches EAC-Zeichen für das Inverkehrbringen der Waren eingeführt.
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Als EAR versteht man die allgemeinen amerikanischen Exportkontrollvorschriften. Weitere Informationen finden Sie bei der IHK Region Stuttgart
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Ausfuhrgewährleistungen des Bundes, auch Ausfuhrdeckungen (Hermesdeckungen) genannt, dienen deutschen Unternehmen zur Risikoabsicherung ihrer Exportgeschäfte.
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Die ECCN ist eine dem amerikanischen Exportkontrollrecht unterliegende Identifikationsnummer (Export Control Classification Number). Sie kennzeichnet Waren, die dem US-Exportkontrollrecht zugrunde liegen.
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Internationaler Standard für den elektronischen Austausch von Handelsnachrichten.
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Europäische Freihandelszone, Mitglieder sind Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein.
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Die EG-Dual-Use-Verordnung regelt gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – Güter die primär für zivile Zwecke dienen, aber auch für den militärischen Bereich verwendbar sind.
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Die Abkürzung EIB steht für die Europäische Investitionsbank mit Sitz in Luxemburg. Die EIB ist ein eigenständiges Organ der Europäischen Union und somit nicht an Weisungen von Kommissionen oder dem Parlament gebunden, konsultiert diese jedoch.
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Im deutschen Geschäftsverkehr ist es durchaus üblich, sich das Eigentum an einer gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorzubehalten.
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Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen.
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Nach EU-Vertrag haben die Mitgliedstaaten u. a. die Versorgung der Bevölkerung sowie die Stabilisierung der Märkte zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Dies sollte durch die Errichtung einer Europäischen Marktorganisation geschehen. Bei der Einfuhr bestimmter Waren der Landwirtschaft und Fischerei aus Drittländern sind Lizenzen erforderlich. Hierbei handelt es sich um die Erlaubnis, bestimmte Mengen einer sog. Marktordnungsware (z. B. Getreide, Obst, Rind-/Schweinefleisch, Milch und Milcherzeugnisse) innerhalb einer bestimmten Zeit einzuführen.
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Bei der Einfuhr neben Zöllen und (anderen) Verbrauchsteuern ebenfalls zu entrichtende Abgabe, entspricht weitgehend der Umsatz- (bzw. Mehrwert-) Steuer, in Deutschland anzuwendende Sätze: 0 Prozent, 7 Prozent, 19 Prozent.
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Die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) (engl.: Uniform Customs an Practice for Documentary Credits) wurden 1933 von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht und haben sich zu einem weltweiten Regelwerk zur Rechtsstellung und zur Abwicklung von Dokumenten-Akkreditiven als Zahlungsbedingung entwickelt.
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Zollrechtliche Bewilligung, die von der Zollverwaltung eines Mitgliedstaats erteilt wird und in mehreren EU-Mitgliedsstatten in Anspruch genommen werden kann.
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Onlineportal des BAFA um Anträge und Anfragen einzureichen.
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Die deutsche Zollverwaltung bietet den Elektronischen Zolltarif (EZT) in der Datenbank EZT-online an. Der EZT enthält die für die Einfuhr erforderliche elfstellige Codenummer. Diese beinhaltet zusätzlich zu den Daten des TARIC nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer) sowie die für die ATLAS-Meldungen erforderlichen Codierungen.
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Embargos sind Wirtschaftssanktionen und werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen durch Ländergruppen oder einzelne Länder angeordnet, um die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr bestimmter Länder zu beschränken.
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Ist eine internetbasierte Anwendung, um die vorgeschriebenen Meldungen bei Versand oder Empfang von verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung elektronisch abzuwickeln.
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Für die genehmigungspflichtige Ausfuhr oder Verbringung von gelisteten Gütern ist mit der Antragstellung grundsätzlich ein Endverbleibsdokument vorzulegen.
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In der Regel bezeichnet dies die Personen, die eine Ware in der Absicht kaufen, sie zu konsumieren, im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen, die Erzeugnisse kaufen, um sie weiterzuverarbeiten oder zu bearbeiten, und auch im Gegensatz zu Groß-, Zwischen- oder Einzelhändlern, die sie kaufen, um sie unverändert weiterzuverkaufen. Endverbraucher*innen tragen in der Regel die Steuerlast.
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Das Enterprise Europe Network (EEN) ist ein europäisches Netzwerk von über 500 Informations- und Beratungseinrichtungen in mehr als 50 Ländern, die von der Kommission der Europäischen Union (EU) koordiniert und unterstützt werden.
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Von einer Entsendung spricht man grundsätzlich dann, wenn Mitarbeitende für längere Zeit, in der Regel zwischen 2 und 4 Jahren, ins Ausland gesandt werden.
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EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung.
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Im Rahmen des Notfallverfahrens (d.h. bei Ausfall von AES) als Ausfuhranmeldung zu verwenden.
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Die einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI) werden international von den meisten Banken und Bankenverbänden anerkannt und enthalten allgemeine Regeln und Begrifflichkeiten zu Inkassi, deren Formen und Gliederung, Haftung und Verantwortlichkeit, Zahlung, Zinsen, Gebühren, Auslagen sowie zur Handhabung von Dokumente, die bei der Nutzung dieser Zahlungsbedingungen zum Einsatz kommen (z. B. Transportpapiere, Zertifikate, Rechnungen, etc.).
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Begrifflichkeit für den Präferenznachweis in neueren Handelsabkommen wie beispielsweise mit Japan oder Großbritannien. Die Erklärung zum Ursprung hat jedoch die gleiche Bedeutung wie Ursprungserklärung.
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Bei der (Langzeit-)Erklärung-IHK für den nichtpräferenziellen Ursprung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, Kund*innen den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware nachzuweisen.
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Verzicht auf einen noch nicht gezahlten Abgabenanspruch.
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Bewilligungsbedürftigte Vereinfachung, mit der Ausführende auch bei Überschreiten von 6.000 Euro in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen können.
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Rückzahlung von bereits gezahlten Abgaben.
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Ländergruppe: Staaten des östlichen und des südlichen Afrikas. Präferenznachweis: EUR 1 bzw. die Ursprungserklärung auf der Rechnung bis 6.000 €.
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Sehen Sie hier die Stärken und Schwächen der estnischen Wirtschaft sowie die Chancen und Risiken.
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Die Estimated time of arrival (ETA), deutsch voraussichtliche Ankunftszeit, gibt die Ankunftszeit eines Verkehrsmittels an, mit der unter gegebenen Voraussetzungen zu rechnen ist.
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Der Europäische Binnenmarkt steht für einen internen Markt in dem vier Grundfreiheiten gelten: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr.
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Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein Dokument, das im den präferenziellen Ursprung im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und Partnerstaaten, die über ein Präferenzabkommen mit der EU verfügen, nachweist. Die Ware gilt dann als „Ursprungsware“, sie ist im Regelfall dann zollfrei.
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Die Europäische Union (EU) geht zurück auf die 1957 gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG – Vertrag von Rom) und hatte zum Ziel die Länder Europas wirtschaftlich und politisch zu vereinen, um einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten (Die Gründungsländer: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Aktuell umfasst die EU 27 europäische Staaten mit einer Bevölkerung von fast 500 Millionen Mensch und dem größten Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Welt.
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Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam.
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Fachlich kompetent und kompakt im Format sorgt die neue Export-App für aktuelles und gesichertes Wissen im Auslandsgeschäft.
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Lieferung von Waren ins Ausland.
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Ausfuhrgewährleistungen des Bundes, auch Ausfuhrdeckungen (Hermesdeckungen) genannt, dienen deutschen Unternehmen zur Risikoabsicherung ihrer Exportgeschäfte.
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Exportfactoring, auch Auslandsfactoring genannt, ist der Verkauf von Forderungen um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. In einem Factoring-Vertrag treten Exportierende sämtliche zukünftige Forderungen, die aus ihren Lieferungen während eines vereinbarten Zeitraums entstehen, an eine/n Forderungskäufer*in (Factor) ab.
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Exportfinanzierung wird auch Außenhandelsfinanzierung genannt und umfasst alle Finanzierungsmaßnahmen von Exportierenden, um die Herstellung bzw. den Einkauf ihrer Exportgüter zu gewährleisten, ihre Exportkosten (Transport, Zölle, Lagerung, Versicherung etc.) zu decken und die anfallenden Risiken der Auslandsgeschäfte (z.B. Zahlungsrisiko der importierenden Person, Kursschwankungen etc.) zu verringern bzw. auszuschließen.
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Exportkontrolle bedeutet, dass die Lieferung von bestimmten Gütern (Waren, Technologien oder Datenverarbeitungsprogramme) nicht ohne Genehmigung erfolgen darf.
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Ausfuhrgewährleistungen des Bundes, auch Ausfuhrdeckungen (Hermesdeckungen) genannt, dienen deutschen Unternehmen zur Risikoabsicherung ihrer Exportgeschäfte.
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Das Exportleasing (Cross-Border Leasing) ist eine spezielle Form der Exportfinanzierung. Exportleasing wird vor allem bei kapitalintensiven Investitionsgütern (Schiffe, Flugzeuge, Zügen, Industrieanlagen etc.) angewandt, um einen hohen Liquiditätsabfluss bei der Anschaffung zu vermeiden.
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Express B/L oder Seefrachtbrief oder engl. Sea Waybill, Liner Waybill: Der Seefrachtbrief weist "An Bord"-Verladende der Ware aus und kann in jenen Fällen verwendet werden, in welchen kein Konnossement, also kein Dokument mit Wertpapiercharakter, vorhanden ist. Er ist kein Konnossement im technischen Sinne und vor allem aber kein Traditionspapier. Das bedeutet, dass die Sendung auch ohne Vorliegen des Transportpapiers an berechtigte Empfangende im Löschhafen ausgeliefert werden kann. Damit kann die Abfertigung am Bestimmungshafen beschleunigt werden.
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Versandverfahren zur Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der EU gelegenen Orten (T1-Verfahren).
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EXW steht für Ex Works und ist eine INCOTERM-Klausel.
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