Ein Dokument gegen Akzept (d/a = documents against acceptance) ist eine häufig vorkommende Form einer Zahlungsklausel bei Außenhandelsverträgen. 


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D/P Document against payment ist ein Instrument zur Zahlungssicherung. Exportierende verschicken zunächst die Ware in das Bestimmungsland, allerdings nicht direkt an den/die Kund*in, sondern z.B. in ein Zoll-Lager. 


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Sehen Sie hier die Stärken und Schwächen der dänischen Wirtschaft sowie die Chancen und Risiken.


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DAP steht für Delivered at Place und ist eine INCOTERM-Klausel.


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DAT steht für Delivered at Terminal und ist eine INCOTERM-Klausel.


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DDP steht für Delivered Duty Paid und ist eine INCOTERM-Klausel.


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Unternehmen erhalten unter der AHK-Servicemarke DEinternational weltweit professionelle Beratung und Unterstützung für den erfolgreichen Auf- und Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten im Ausland.


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Unter einem Delkredererisiko im Auslandsgeschäft versteht man das Risiko von Exportierenden, dass die Kaufenden (Importierende) den im Kaufvertrag geregelten Zahlungsforderungen ganz oder teilweise nicht nachkommen (=wirtschaftliches Zahlungsausfallrisiko) oder auf Grund von politischen Umständen und damit einhergehender staatlicher Vorgaben zum Auslandszahlungsverkehr nicht nachkommen können bzw. nur mit entsprechenden Auflagen.


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siehe Container hire


siehe Container hire


Devisen sind Forderungen (z. B. Schecks oder Wechsel) und Guthaben in fremden Währungen, die Gegenstand des Devisenhandels sind. Sie enthalten allerdings keine ausländische Barzahlungsmittel (= Sorten).


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Methode der Berechnung der entstehenden Einfuhrabgaben im Rahmen der passiven Veredelung, zu erhebender (Differenz-) Zoll berechnet sich aus dem Zollbetrag für die Veredelungserzeugnisse abzüglich dem fiktiven Zollbetrag für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr (Minderungsbetrag), Alternative: Mehrwertverzollung.


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Form der Stellvertretung, bei der Vertretende im Namen und für Rechnung von Anmeldenden auftreten und lediglich die Förmlichkeiten übernehmen, während die Verantwortung bei Vertretenen verbleibt, die als Anmeldende auch zu Abgabenschuldnern werden.


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Direktinvestitionen sind langfristige Vermögensanlagen inländischer Investor*innen (natürliche oder juristische Personen) im Ausland.


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Ein Dokument gegen Akzept (d/a = documents against acceptance) ist eine häufig vorkommende Form einer Zahlungsklausel bei Außenhandelsverträgen.


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Ein Dokument gegen Zahlungs-Inkasso ist ein Instrument zur Zahlungssicherung. Exportierende verschicken zunächst die Ware in das Bestimmungsland, allerdings nicht direkt an den/die Kund*in, sondern z.B. in ein Zoll-Lager. 


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Ein Dokumentenakkreditiv ist eine Zahlungsbedingung, bei der sich die Bank von Importierenden (eröffnende Bank) verpflichtet, im Auftrag seines/seiner Kund*in gegen Übergabe vereinbarter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen durch Exportierende innerhalb einer bestimmten Frist, die Zahlung des Geldbetrages oder der Akzeptleistung an Exportierende vorzunehmen. 


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Ein Dokumenteninkasso ist die Verpflichtung von Importierenden, die Ware bei Erhalt der Dokumente, die ihnen die Verfügungsgewalt über die Ware gewähren, zu bezahlen oder ein Akzept zu leisten.


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Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein bilaterales oder multilaterales Abkommen zwischen mindestens zwei Staaten (Wohnsitzstaat und Quellenstaat), um die ertragssteuerliche Doppelbelastung von Einkünften zu vermeiden.


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Der Begriff "drawback" bedeutet die Rückvergütung der bei der Einfuhr entrichteten Abgaben, und eben diese ist bei einem Verbot der Zollrückvergütung nicht zulässig.


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liegt vor, wenn drei Umsatzsteuerpflichtige (mindestens zwei Unternehmer*innen; der/die Letzte in der Kette kann auch ein/e Halbunternehmer*in sein), die aus drei unterschiedlichen EU-Staaten stammen, über den selben Gegenstand ein Umsatzgeschäft abschließen und der Gegenstand vom ersten Lieferer an den/die letzte*n in der Reihe befördert wird und dabei von einem EU-Staat in einen anderen gelangt.


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Drittstaaten/-länder sind alle Staaten, die nicht Vertragspartei oder Mitgliedsstaat eines Abkommens mit mindestens 2 Staaten sind.


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Siehe EG-Dual-Use-Verordnung


Dumping beschreibt den Verkauf von Waren und Leistungen zu Exportpreisen, die niedriger sind als die Preise im Inland. Durch die räumliche Preisdifferenz kann im Importland ein unerwünschter Konkurrenzdruck entstehen dem ggf. durch Antidumpingzölle begegnet werden kann. 


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Bei der Durchgangszollstelle handelt es sich um eine Zollstelle, die sich an einer Eingangs- oder Ausgangszollstelle befindet.


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Deadweight all told (= Gesamttragfähigkeit)


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Deadweight cargo capacity (= Ladefähigkeit)


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Die Tragfähigkeit eines Schiffes ist die Menge an Gütern, ausgedrückt in Gewicht, die das Schiff laden kann, wenn es bereits bis zur Sommerfreibordmarke beladen ist.


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