|
|
Der Begriff Überführung im Zusammenhang mit dem Zollrecht meint die zollrechtliche Behandlung von Waren, also die Überführung von Waren in ein Zollverfahren.
|
|
|
|
Zollverfahren, mit dem Nichtgemeinschaftswaren endgültig in den Wirtschaftskreislauf der EU überführt werden, den Status einer Gemeinschaftsware erhalten und - mit Ausnahme der besonderen Verwendung - frei verfügbar, d. h. ohne zollamtliche Überwachung sind.
|
|
|
|
Rechtswirksame Entscheidung der Zollbehörden, mit der eine Ware - ggf. nach Zahlung von Einfuhrabgaben - zu Zwecken des beantragten Zollverfahrens verwendet werden darf.
|
|
|
|
Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union (bzw. Overseas Countries and Territories). Ursprungsnachweis: REX
|
|
|
|
Ein übertragbares Dokumentenakkreditiv ermöglicht im Vergleich zum „normalen“ Akkreditiv, dass der/die Erstbegünstigte (exportierende Person) seine/ihre Akkreditivansprüche ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Zweitbegünstigten (i.d.R. Zulieferer der exportierenden Person) übertragen kann.
|
|
|
|
Behandlungen von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren (Einfuhrverfahren), die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung und Handelsgüter oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen (Liste der üblichen Behandlungen abschließend aufgeführt in Anhang 72 ZK-DVO).
|
|
|
|
Weltweit eindeutige Packstücknummer; bei allen Ausfuhrsendungen anzugeben (Frachtbriefnummer).
|
|
|
|
Sehen Sie hier die Stärken und Schwächen der ukrainischen Wirtschaft sowie die Chancen und Risiken.
|
|
|
|
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.IdNr.) wird in der Europäischen Union (EU) zur eindeutigen Identifizierung von umsatzsteuerpflichtigen (juristischen) Personen im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr vergeben.
|
|
|
|
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist als Hilfsmittel für die Prüfung gedacht, ob Güter, die nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik klassifiziert sind, der Exportkontrolle unterliegen könnten.
|
|
|
|
Zollverfahren, in dem Nichtgemeinschaftswaren Be- oder Verarbeitungsvorgängen unterzogen werden, die zu einer niedrigeren Verarbeitungsstufe und damit zu einer geringeren Abgabenbelastung führen.
|
|
|
|
Das UN-Kaufrecht (engl.: United Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) wurde im Jahr 1980 verabschiedet und ist eine von 83 Staaten weltweit anerkannte Grundlage für die vertragliche Gestaltung von Warenkaufverträgen.
|
|
|
|
Sehen Sie hier die Stärken und Schwächen der ungarischen Wirtschaft sowie die Chancen und Risiken.
|
|
|
|
Der Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013), kurz Unionszollkodex (UZK), regelt das grundlegende Zollrecht der Europäischen Union. Zusammen mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften findet er seit dem 1. Mai 2016 vollständig Anwendung.
|
|
|
|
Vereinfachtes Verfahren, bei dem die Zollbehörden die Abgabe einer Zollanmeldung zulassen, die nicht alle vorgeschriebenen Angaben oder Unterlagen enthält.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ursprungserklärungen machen Aussagen zum präferenziellen Ursprung von Waren mit einem Wert von bis 6.000 Euro und können ohne Mitwirkung der Zollverwaltung ausgestellt werden. Damit gehören sie zu den nicht-förmlichen Präferenznachweisen.
|
|
|
|
Das Ursprungslandprinzip beschreibt das Besteuerungsmodell, wonach Güter und Leistungen im Ursprungs-, Herkunfts- bzw. Ausfuhrland steuerbar und steuerpflichtig sind.
|
|
|
|
Ein Ursprungsnachweis gibt Auskunft über den Ursprung einer Ware. Erbracht wird der Nachweis, je nach Ursprungsart, mit Hilfe von Ursprungszeugnissen, welche von den örtlichen Industrie- und Handelskammern ausgestellt werden oder von Präferenznachweisen.
|
|
|
|
Präferenzen (Vorzugsbehandlungen) die für Waren gewährt werden, die in einem bestimmten Land oder Gebiet ihren Ursprung haben.
|
|
|
|
|
|
Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 23 Zollkodex).
|
|
|
|
Das Ursprungszeugnis (engl. Certificate of Origin) weist das Ursprungsland von Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel für die Kontrolle der Warenströme und Anwendungen handelspolitischer Maßnahmen erforderlich.
|
|
|
|
Das US-Exportkontrollrecht ist das einzige nationale Exportkontrollrecht mit extraterritorialer Wirkung. Die USA haben zum Schutz ihrer nationalen Sicherheit Kontrollen normiert, mit denen sie unter anderem Re-Exporte von US-Gütern im Ausland erfassen. Aus diesem Grund kommen auch nicht-amerikanische Unternehmen mit den Regelungen der US-Re-Exportkontrolle in Berührung.
|
|
|
|
Sehen Sie hier die Stärken und Schwächen der usbekischen Wirtschaft sowie die Chancen und Risiken.
|
|
|
|
Seit 1. Juli 2020 ist das neue Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA United States Mexico Canada Agreement) in Kraft. Es modernisiert die bestehenden NAFTA-Regelungen.
|
|
|
|